Bedingungen für Studien-Abschluss-Preis:

Präambel

A Ein Hochschulstudium hebt -normalerweise- die Lebensqualität des einzelnen Menschen und der Gesellschaft. Es ist mit Anstrengungen verbunden. Trotz alledem: Sie haben die Abschlussprüfung bestanden! Das verdient auch eine materielle Anerkennung. Für Viele ist die Bonuszahlung auch ein Ansporn zum Mühen für weitere persönliche Entwicklung.

B Jeder wirksame Antrag wird -unabhängig von der Benotung- gleichgewichtig an dem fairen Losverfahren teilnehmen. Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip. Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.

Beschluss

1. Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2023/2024 oder im Sommersemester 2024 mit einer Bachelor-, Masterprüfung oder äquivalent (keine Promotion, siehe HRG) abgeschlossen haben, können ein Preisgeld erhalten.
2. Es ist ein Nachweis der bestandenen Prüfung vorzulegen.
3. Das Preisgeld beträgt € 500,00 für einen Bachelor bzw. € 1.000,00 für Master.
4. Es werden 30.000,00 zur Verfügung gestellt
5. Einsendeschluss sind der 10. März bzw. 10. Oktober.
6. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung und/oder Teilnahme am Losverfahren.
7. Die Auswahl erfolgt durch die E.W. Kuhlmann-Stiftung mittels des Losverfahrens.



 

 

Stand Nov.2023