
Präambel
A Ein Hochschulstudium hebt -normalerweise- die Lebensqualität des einzelnen Menschen und der Gesellschaft. Es ist mit Anstrengungen verbunden. Trotz alledem: Sie haben die Abschlussprüfung bestanden! Das verdient auch eine materielle Anerkennung. Für Viele ist die Bonuszahlung auch ein Ansporn zum Mühen für weitere persönliche Entwicklung.
B Jeder gültige Antrag wird -unabhängig von der Benotung- an dem fairen Losverfahren teilnehmen. Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip. Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.
Beschluss
1. Es stehen 30.000€ zur Verfügung.
2. Studierende, die ihr Studium in 2025 mit einer Bachelor- oder Masterprüfung oder
äquivalant (siehe HRG, keine Promotion) abgeschlossen haben, können ein Preisgeld erhalten.
3. Das Preisgeld beträgt € 500,00 für einen Bachelor bzw. € 1.000,00 für Master.
4. Es ist ein in 2025 per Post eingehender Antrag mit einen Nachweis der in 2025 bestandenen Prüfung vorzulegen.
5. Die Auswahl erfolgt durch die E.W. Kuhlmann Stiftung monatlich.
6. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung und/oder Teilnahme am Losverfahren.
Stand Januar 2025