Bedingungen für Studien-Abschluss-Preis:

Präambel

A Ein Hochschulstudium hebt -normalerweise- die Lebensqualität des einzelnen Menschen und der Gesellschaft. Es ist mit Anstrengungen verbunden. Aktuell sind Erschwernisse aufgrund der Corona Pandemie dazugekommen. Trotz alledem: Sie haben die Abschlussprüfung bestanden! Das verdient auch eine materielle Anerkennung. Für Viele ist die Bonuszahlung auch ein Ansporn zum Mühen für weitere persönliche Entwicklung.

B Jeder wirksame Antrag wird -unabhängig von der Benotung- gleichgewichtig an dem fairen Losverfahren teilnehmen. Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip. Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.


Beschluss

1. Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2022/2023 oder im Sommersemester 2023 mit einer Bachelor-, Masterprüfung oder äquivalent (keine Promotion, siehe HRG) abgeschlossen haben, können ein Preisgeld erhalten.
2. Es ist ein Nachweis der bestandenen Prüfung vorzulegen.
3. Das Preisgeld beträgt € 500,00 für einen Bachelor bzw. € 1.000,00 für Master.
4. Es werden 20.000,00 zur Verfügung gestellt sowie -im Rahmen des fundgiving-an-hochschulen.de Programms-zusätzlich 10.000,00 € für Absolventen der Europa-Universität-Flensburg (Nr.7), in Summe 30.000 Euro. Einsendeschluss sind der 10. März bzw. 10. Oktober.
5. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung und/oder Teilnahme am Losverfahren.
6. Die Auswahl erfolgt durch die E.W. Kuhlmann-Stiftung mittels des Losverfahrens.
7.1 Voraussetzung für die Teilnahme von Absolventen der EUF ist eine Beteiligung gültiger Bewerbungen von mehr als der Hälfte der Zahl der Ba.- resp. Ma.-Absolventen des Vorjahres.
7.2 Die Auszahlung wird von der Universität vorgenommen.
7.3 Die Gewinner feed-back/Bewertungen werden -gesammelt- der E.W. Kuhlmann Stiftung zur Einsicht überlassen.



 

 

Stand 3 Januar 2023, Änderungen vorbehalten

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